Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub/Wochenseminare


Bildungsurlaub - was ist das und wer kann ihn nutzen

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub. Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung anerkannt worden ist.

Als Arbeitnehmer im Sinne des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes gelten nicht Beamte. Für sie richtet sich die Freistellung zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach den Bestimmungen der Verordnung über Sonderurlaub für Beamte und Richter.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Lande Bremen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit von insgesamt 10 Tagen in zwei Jahren.

Für unsere Bildungsurlaubsveranstaltungen ist die Anerkennung nach gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen und in Bremen (Bildungszeit) beantragt oder liegt bereits vor. Die Bildungsurlaubsveranstaltungen erstrecken sich über mehrere Tage. Für den Unterricht ist eine tägliche Mindeststundenzahl vorgesehen.

Unsere Teilzeit-Bildungsurlaube können von niedersächsischen Teilzeitbeschäftigten gebucht werden, deren Arbeitszeit i.d. Regel bis zur Hälfte der Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten beträgt. Für Bremer Arbeitnehmer/-innen können sie je nach Stundenumfang als Vollzeitbildungzeit anerkannt werden.

Für die Bildungsurlaubsveranstaltungen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Schriftliche Anmeldungen sind erforderlich; diese werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und bestätigt. Stellen Sie Ihren Antrag auf Freistellung bei Ihrem Arbeitgebenden schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn Ihrer Veranstaltung. Legen Sie diesem Antrag die Anmeldebestätigung bei. Diese erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung von der VHS, sobald die Anerkennung der Bildungsveranstaltung in Niedersachsen bzw. Bremen vorliegt.

An den Weiterbildungsveranstaltungen können selbstverständlich auch Nicht-Berufstätige teilnehmen und alle, die das Recht auf Bildungsurlaub nicht in Anspruch nehmen.

Informationen

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG)

Bremisches Bildungszeitgesetz

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